Allgemeine Geschäftsbedingungen von TAL World GmbH

TAL World GmbH ist ein auf die Vermittlung von individuellen touristischen Dienstleistungen und Concierge-Leistungen spezialisiertes Unternehmen. Die vermittelten Leistungen werden aufgrund der Kundenwünsche zusammengestellt und vermittelt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Kunde (Auftraggeber) und TAL World und kommen auf alle Vermittlungstätigkeiten von TAL World zur Anwendung.

1. Anwendungsbereich

TAL World vermittelt auf Kundenwunsch hin touristische Dienstleistungen und Concierge-Dienste. Neben der Beratung und Buchung, der vom Kunden gewünschten Dienstleistungen, erbringt TAL World keine eigenen Dienstleistungen.
TAL World bucht die vom Kunden gewünschten Dienstleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung bei den jeweiligen Unternehmen. TAL World ist nicht Vertragspartei der vermittelten Dienstleistungen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er für jede der von ihm gewünschten Leistungen direkt mit dem jeweiligen Anbieter einen Vertrag abschliesst. Bei mehreren Dienstleistungen hat der Kunde entsprechende Einzelverträge, die jeweils unabhängig der anderen Verträge bestehen.


2. Beauftragung von TAL World und Vertragsabschlussvollmacht

TAL World wird dem Kunden entsprechend dessen Wünschen einen Vorschlag/Offerte unterbreiten. Der Kunde kann diesen Vorschlag annehmen und TAL World mit der Buchung der gewünschten Leistungen beauftragen. In diesem Fall erteilt der Kunde TAL World die Vollmacht in seinem Namen und auf seine Rechnung die entsprechenden Leistungen zu buchen (Vertragsabschluss). Der Vertrag kommt direkt zwischen Kunde und Dienstleistungsunternehmen zustande. Die Leistungsbeschreibung und die Allgemeinen Vertragsbedingungen des vermittelten Unternehmens sind Vertragsbestand des Vertrages mit dem Kunden. TAL World ist nicht Vertragspartei dieser Verträge.
Der Reisevorschlag von TAL World ist unverbindlich. Insbesondere bleiben Verfügbarkeit und Preisänderungen vorbehalten. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung gegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen.
Der Kunde ist fünf Arbeitstage an seinen Buchungsauftrag gebunden. TAL World wird innert dieser Frist den Kunden über die definitive Buchung (Vertragsabschluss) informieren.
TAL World verlangt für ihre Tätigkeit ein Entgelt, welches im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme vereinbart wird. Sollte in diesem Zeitpunkt oder später kein Entgelt individuell vereinbart werden, so beträgt es pro vermittelte Leistungen CHF 100.00 zzgl. 7.7 % MwSt., pro Auftrag mindestens CHF 200.00 zzgl. 7.7 % MwSt. Dieses wird bei definitiver Buchung angerechnet.
Sollte der Kunde nur eine Beratung wünschen, so werden pro Arbeitsstunde CHF 250.00 zzgl. 7.7 % MwSt. in Rechnung gestellt.

3. Mitreisende

Der Kunde kann Leistungen für sich und allfällige Mitreisende buchen. Bucht der Kunde auch für Mitreisende, so bestätigt der Kunde, von den Mitreisenden zum Abschluss der Verträge gehörig bevollmächtigt zu sein. Er verpflichtet sich im weiteren, sämtliche gebuchte Leistungen zu bezahlen, unabhängig davon, ob er sie allein oder auch die Mitreisenden nutzen. Desgleichen allfällige Stornokosten. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Vertragsbedingungen der vermittelten Unternehmen gelten für alle Reisenden.
Mitteilungen an den Kunden gelten allen Reisenden zugekommen.
Es ist nicht gestattet, nur Leistungen für Dritte zu buchen, ohne dass die buchende Person selber mitreist. Die Buchung kann nicht an Dritte abgetreten werden. Allfällig gesetzlich bestehende Rechte zur Abtretung der Buchung bleiben unberührt.

4. Reisezweck


Die von TAL World vermittelten Dienstleistungen dürfen ausschliesslich zu Ferienzwecken genutzt werden. Eine berufliche oder geschäftliche Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zusage des vermittelten Anbieters möglich.
TAL World behält sich das Recht vor, bei Missachtung dieser Bestimmung namens des vermittelten Unternehmens den Vertrag fristlos und ohne weitere Mahnung zu kündigen. In diesem Fall wird der bezahlte Preis nicht rückerstattet und das vermittelte Unternehmen wie TAL World behalten sich allfällige Schadenersatzansprüche usw. ausdrücklich vor.

5. Persönliche Angaben

Für die korrekte Vermittlung der gewünschten Dienstleistungen benötig TAL World die korrekten persönlichen Angaben der buchenden Person und entsprechend der gewünschten Leistungen auch diejenigen der mitreisenden Personen.
Die Angaben sind gemäss einem offiziellen Personaldokument (wie Pass oder Identitätskarte) zu geben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass, wenn diese Angaben nicht korrekt sind, das vermittelte Unternehmen seine Leistungen verweigern kann. Bei vermittelten Transportleistungen ist zudem mit der Verweigerung der Einreise in das Destinations- und/oder Transitland zu rechnen.
In einem solchen Fall wird der bezahlte Preis nicht rückerstattet werden.

6. Leistungspflichten von TAL World

TAL World berät den Kunden fachmännisch gemäss dessen Wünschen und wird die Buchung im Namen und auf Rechnung des Kunden bei den gewünschten Unternehmen vornehmen. TAL World ist nicht Vertragspartei dieser vermittelten Verträge.

7. Bezahlung der vermittelten Leistungen

Die Bezahlung der gebuchten Leistungen erfolgt entweder im Voraus resp. vor Bezug der Dienstleistungen oder vor Ort gemäss den Bedingungen des jeweiligen Dienstleistungsunternehmens und wird in der Offerte resp. Bestätigung aufgeführt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das vermittelte Unternehmen seine Leistungen verweigern kann, wenn die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgt.
Je nach Unternehmen ist eine Anzahlung zu leisten.

8. Änderung der gebuchten Leistungen durch den Kunden

Ob gebuchte Leistungen geändert werden können und zu welchen Bedingungen richtet sich nach den Vertragsbedingungen des betreffenden Unternehmens (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.). Je nach Leistung wird eine Vertragsänderung als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt, was zu Stornokosten führt und zur vollständigen Bezahlung der geänderten Leistung zu den Bedingungen im Zeitpunkt der Vertragsänderung.

9. Stornierung von Leistungen durch den Kunden

Der Kunde kann gebuchte Leistungen stornieren. Bei Stornierung einer gebuchten Leistung entstehen Stornokosten. Diese sind im Reisevorschlag und/oder Bestätigung resp. in den Vertragsbedingungen des betreffenden Unternehmens aufgeführt.
Dabei sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
Nur der Kunde kann Leistungen stornieren.
Auf jede vermittelte Leistung kommen die Stornokosten des betreffenden Unternehmens zur Anwendung.
Die Annullierung einer Leistung betrifft nur diese eine Leistung. Die anderen Leistungen sind von der Stornierung nicht betroffen und deren Verträge bleiben weiterhin bestehen.
Der Kunde hat im Fall der Stornierung genau anzugeben, welche Leistungen storniert werden sollen.
Sofern im Reisevorschlag, Bestätigung oder den Vertragsbedingungen des betreffenden Unternehmens keine anderen Stornogebühren aufgeführt sind, kommen folgende Stornokosten zur Anwendung, jeweils bezogen auf die einzelnen vermittelten Leistungen:
60 bis 46 Tage vor Leistungsbeginn 25 %
45 bis 31 Tage vor Leistungsbeginn 50 %
30 bis 16 Tage vor Leistungsbeginn 75 %
15 bis 0 Tage vor Leistungsbeginn    100 %

Massgebend zur Berechnung vorgenannter Stornokosten ist das Eintreffen der Stornierung bei TAL World zu den normalen Bürozeiten. Bei Stornierung ausserhalb der normalen Bürozeiten, an Samstagen, Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen (Kanton Aargau) ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen über elektronische Medien, per E-Mail, SMS, Apps, usw.
Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts hat der Kunde eine Annulierungsgebühr an TAL World in Höhe von 10% der stornierten Leistungen zu entrichten. 

10. Leistungs- und Preisänderungen, Stornierung der Leistung durch das vermittelte Unternehmen

TAL World weist den Kunden darauf hin, dass touristische Unternehmen, Concierge-Dienste usw. sich in ihren Vertragsbedingungen in der Regel Leistungs- und Preisänderungen auch nach Abschluss des Vertrages vorbehalten. TAL World wird den Kunden über solche Änderungen informieren, sobald TAL World über diese Änderungen orientiert worden ist. Welche Rechte dem Kunden diesfalls zustehen, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen des betreffenden Unternehmens und des anwendbaren Rechts.
Sollte das vermittelte Unternehmen seinen Vertrag kündigen (stornieren), so betrifft dies nur den betreffenden Vertrag. Allenfalls weitere vermittelte Verträge bleiben davon unberührt und bestehen weiter. Die Folgen einer Vertragskündigung (Stornierung) richten sich nach den Vertragsbedingungen des betreffenden Unternehmens und des anwendbaren Rechts.

11. Aktivitäten und Sport

TAL World macht den Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Teilnahme an Aktivitäten und Sport mit Risiken verbunden sein kann. Der Kunde und die Mitreisenden sind verpflichtet, den Anweisungen des Aktivitätenveranstalters Folge zu leisten.
Es obliegt dem Kunden, abzuklären, ob er und seine Mitreisenden die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um an der gewünschten Aktivität teilnehmen zu können. 
Im Ausland bestehen unter Umständen weniger strenge Sicherheitsvorschriften als in der Schweiz. Und je nach Land ist es möglich, dass Aktivitätenveranstalter ihre Haftung beschränken oder ausschliessen.

12. Obliegenheiten des Kunden

Im Weiteren ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich beim vermittelten Unternehmen nicht korrekt erbrachte Leistungen zu beanstanden oder, wenn er zu Schaden gekommen ist, diesen zu melden.
Sollte das betreffende Unternehmen nicht erreichbar sein, kann die Mitteilung auch an TAL World erfolgen. TAL World kann jedoch nicht garantieren, dass die Weiterleitung an das vermittelte Unternehmen unverzüglich erfolgen kann. Eine solche Verzögerung kann sich negativ auf die Rechtsstellung des Kunden auswirken.
Weitere Verpflichtungen des Kunden können sich aus dem Vertrag mit dem vermittelten Unternehmen ergeben.

13. Haftung der vermittelten Unternehmen

Die vermittelten Unternehmen erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung. Sie haften gegenüber dem Kunden und den Mitreisenden gemäss ihren eigenen Vertragsbedingungen und den anwendbaren Gesetzesbestimmungen. Es ist möglich, dass sie die Haftung einschränken oder ausschliessen.

14. Haftung von TAL World

TAL World haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eine korrekte Beratung und Buchung der vom Kunden gewünschten Leistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung bei den entsprechenden Unternehmen.
Die Haftung von TAL World beschränkt sich auf den direkten (unmittelbaren) Schaden. Die Haftung für andere als Personenschäden (Sach- und Vermögensschäden usw.) ist auf den doppelten Preis der vermittelten Leistungen begrenzt, vorbehältlich grober Fahrlässigkeit oder Absicht.
Die Haftung für indirekten, mittelbaren oder Folgeschaden ist ausgeschlossen. Gleichfalls ist die Haftung für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden, immaterielle Schäden und dergleichen ausgeschlossen. Die Haftung für ausservertragliche (deliktische) Haftung und quasi-vertragliche Haftung richtet sich nach dem anwendbaren Recht, kann jedoch keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung wie in diesen Allgemeinen Bedingungen festgehalten, begründen.
TAL World haftet nicht, wenn der Schaden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Mitreisenden entstanden ist, dies unabhängig davon ob vor oder bei Vertragserfüllung; wenn Dritte den Schaden verursacht haben oder der Schaden trotz Anwendung der gesetzlich geforderten Sorgfalt eingetreten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
TAL World haftet nicht für die vermittelten Leistungen, Handlungen und Unterlassungen der vermittelten Unternehmen oder deren Hilfspersonen.

15. Webseite von TAL World, Informationen auf anderen Webseiten, von Leistungserbringern usw.

Die Webseite von TAL World ist kein verbindliches Angebot. TAL World behält sich das Recht vor, die Angaben auf der Webseite jederzeit zu ändern.
Für die von TAL World vermittelten Verträge sind einzig die Reisevorschläge und Bestätigungen von TAL World mit allfällig weiteren von TAL World übermittelten Informationen und Angaben massgebend. Sollte der Kunde über soziale Medien, von Dritten usw. sowie von den vermittelten Unternehmen direkt Informationen und Angaben erhalten haben, sind diese für die von TAL World vermittelten Verträge nicht massgebend.

16. Datenschutz

TAL World untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Bei Anfragen wird TAL World die (Personen-)Daten soweit speichern, als dies für die Beantwortung der Anfrage notwendig sein wird. Diese Angaben übermittelt der Kunde TAL World freiwillig.
Bei einer Buchung wird TAL World neben Vor- und Familiennamen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, die vermittelten Leistungen und vermittelten Unternehmen, Preise, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde TAL World zur Verfügung stellt speichern. Bei Mitreisenden werden diese Angaben, soweit als für die Vertragserfüllung notwendig, erfasst und gespeichert. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (Familie, Freunde etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Die Angaben übermitteln Sie freiwillig und TAL World erfasst und speichert diese Angaben, da sie für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben.
TAL World wird diese Angaben, soweit notwendig, an das vermittelte Unternehmen weiterleiten, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann; der Kunde stimmt der Weitergabe seiner Kundendaten hiermit zu. Dieses wird die Daten entsprechend dessen Datenschutzgesetzgebung bearbeiten. Je nach Land des vermittelten Unternehmens kann es sein, dass der Datenschutz nicht schweizerischem Niveau entspricht.
Es kann sein, dass gemäss dem anwendbaren Recht TAL World und/oder das vermittelte Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnung Personendaten an Behörden oder an von Behörden benannte Dritte übermittelt oder diese zugänglich gemacht werden müssen. Diese Übermittlung erfolgt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen und ist im Interesse von TAL World resp. des vermittelten Unternehmens.
Der Kunde resp. Mitreisende hat das Recht von TAL World zu erfahren, welche Personendaten von ihm bearbeitet werden, diese zu korrigieren, deren weitere Verwendung zu untersagen (soweit dies gesetzlich zulässig ist) oder deren Löschung zu verlangen, dies wiederum im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. TAL World ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, Daten, welche sich auf den Geschäftsgang beziehen, während zehn Jahren zu speichern. Bei Fragen zum Datenschutz von TAL World erhält man unter admin@tal-world.com weitere Auskünfte.
Die vermittelten Unternehmen bearbeiten die Personendaten in eigener Verantwortung und im Rahmen des jeweils anwendbaren Rechts. Diesbezüglich sind Anfragen direkt an das betreffende Unternehmen zu richten.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand für die vermittelten Leistungserbringer

Die vermittelten Unternehmen erbringen ihre Leistungen im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen sowie des auf ihre Leistungen anwendbaren Rechts. Der massgebende Gerichtsstand richtet sich nach dem anwendbaren Recht und den massgeblichen Vertragsbedingungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstands von TAL World

Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde sowie Mitreiseden und TAL World unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Baden (Aargau) vereinbart.
Diese Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel bestehen vorbehältlich zwingend anwendbaren Gesetzesbestimmungen im anwendbaren Landesrecht oder in internationalen Abkommen.
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nicht gültig oder durchsetzbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht und sollen die nicht gültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, welche dem Zweck der ungültigen resp. nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
TAL World GmbH
Tägerhardstrasse 47a
5430 Wettingen
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